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Klassifizierungsnachweise für Veranstaltungen unter dem Regelwerk des DSV
Ingmar Hahn
26.02.2026

Von der DSV-Kampfrichterobfrau wurde ich informiert, dass aktuell bei Veranstaltungen, die unter dem Regelwerk des DSV stattfinden, durch Aktive/Trainer bei Teilnahme von Para-Aktiven anstatt der Vorlage eines gültigen Klassifizierungsnachweises auf die Eintragungen in der Datenbank verwiesen wurde.

GRUNDSÄTZLICH haben Para-Aktive, sofern sie die Ausnahmen (Exceptions und sonstige allgemeine Ausnahmen) für sich auf Veranstaltungen, die unter dem Regelwerk des DSV stattfinden, in Anspruch nehmen wollen, einen gültigen Klassifizierungsnachweis beim Schiedsrichter vorzulegen (dieses steht auch so im DSV-Regelwerk). Wird dieser nicht vorgelegt oder ist abgelaufen, besteht kein Anspruch auf Exceptions/Ausnahmen ! Dieses bedeutet, dass ausschließlich das DSV-Regelwerk angewendet wird, unabhängig, was in der DBS-Datenbank steht.

Alle bisherigen Klassifizierungsnachweise sind turnunsmäßig zum 31.12.2025 abgelaufen und müssen bei Bedarf beim DBS, Frau Ulrike Hentschel (Mail hentschel@dbs-npc.de) neu beantragt werden. Nach Zahlungseingang erfolgt dann die Übermittlung des neuen Nachweises.

Ich bitte um Beachtung. Diese Information ist per Mail auch an die in der Datenbank hinterlegten Kontaktmailadressen der DBS-Vereine, sowie als Information an den DSV weitergegeben worden.

Ingmar Hahn
Gemeinde Evessen