Schulung: Teilnahme von Aktiven mit Handicap bei DSV Veranstaltungen
Ingmar Hahn
06.04.2017

Zu seiner DSV-Schiedsrichterausbildung am letzten Märzwochenende in Frankfurt am Main nahm der Hessische Schwimmverband das Lehrgangsangebot der Abteilung Schwimmen im Deutschen Behindertensportverband an, um den neuen Schiedsrichtern gleich einen Überblick zu geben, was auf sie in der Praxis zukommt, wenn Aktive mit Handicap an DSV Veranstaltungen teilnehmen.

Nachdem die Teilnehmer ihre Prüfung zum Schiedsrichter geschrieben hatten, wurde die Zeit für die Korrektur von Ingmar Hahn als Referent dazu genutzt, den Teilnehmern die Bedeutung des Satzes "Für behinderte Aktive mit Klassifizierungsnachweis gelten zusätzlich die Wettkampfbestimmungen des Deutschen Behindertensportverbandes." zu erläutern. Hierbei wurde den Teilnehmern der entsprechende Klassifizierungsnachweis erläutert – insbesondere wie man mit diesem „Zettel“ in der Praxis umgeht. Dazu gab es dann auch noch Praxisbeispiele, bei denen besprochen wurde, was vor, während und nach dem Wettkampf zu beachten ist. Im Rahmen der Schulung wurde den Teilnehmern noch ein Überblick über die Klassifizierung und die damit zusammenhängenden Startklassen gegeben sowie die Besonderheiten bei der Protokollführung und Rekordbearbeitung bei DBS oder DSV Veranstaltungen. Hierbei wurden die Unterschiede zwischen beiden Verbänden hinsichtlich der Durchführung von Inklusionsveranstaltungen angesprochen.

Von den Teilnehmern gab es positive Resonanz. Auch die beiden Referenten vom Hessischen Schwimmverband, Stefan Langanke und Heinz Emmerich, deuteten zum Abschluss schon an, diese Art der Fortbildung auch in Zukunft, auch bei den Schiedsrichterfortbildungen im Hessischen Schwimmverband, einzubauen.

Ingmar Hahn
Gemeinde Evessen