Homepage der Abteilung Para Schwimmen des DBS
Herzlich willkommen auf den Internetseiten der Abteilung Para Schwimmen des Deutschen Behindertensportverband und Nationalen Paralympischen Komitee (DBS) e.V.
Auf unseren Seiten gibt es Informationen zur Abteilung, zu Schwimmwettkämpfen - Termine und Ergebnisse, Bilder und Protokolle, Ausschreibungen usw.



Bisherige Klassifizierungsnachweise ab dem 01.09.2014 wegen Regeländerungen ungültig !
Ingmar Hahn
20.08.2014

Sehr geehrte Landesverbände, Verbands- und Vereinsvertreter,

im Juni dieses Jahres wurden vom intern. Verband (IPC) die Wettkampfbestimmungen Schwimmen geändert. Über die daraus resultierenden Änderungen in den Wettkampfbestimmungen Schwimmen im DBS wurden Sie bereits separat informiert. Die aktuellen Wettkampfbestimmungen stehen auch in aktueller Fassung auf dieser Seite zum Download bereit.

Aus diesem Grund mussten auch Anpassungen am Klassifizierungsnachweis für einen Start bei Veranstaltungen des Deutschen Schwimmverbandes vorgenommen werden. Somit ergaben sich Änderungen in der Wettkampflizenzordnung der Abteilung Schwimmen im DBS. Die aktuelle Version ist auf dieser Homepage in der Rubrik Regelwerke Schwimmen unter www.abteilung-schwimmen.de zu finden.

Das wichtigste in Kurzform !

Alle bisher ausgestellten Klassifizierungsnachweise sind ab dem 01.09.2014 ungültig. Sofern erforderlich ist eine Neubeantragung unter Angabe einer gültigen DSV Lizenznummer vorzunehmen. Eine Ausstellung kann, wie bisher, nur für beim DBS registrierte Schwimmer erfolgen. Die Kosten für eine Beantragung betragen wie bisher 5,- EUR. Alle neuen Klassifizierungsnachweise erhalten ein Ablaufdatum. Dieses ist maximal das Datum der nächsten Änderung des intern. Regelwerks (derzeit 30.09.2017).

Dieses Ablaufdatum ist notwendig, da alleine aufgrund der Klassifizierung keine regelkonforme Auslegung der DBS Wettkampfbestimmungen mehr möglich ist. Somit mussten die bisherigen Nachweise um einen allgemeinen Teil mit generellen Ausnahmen ergänzt werden. Sofern eine Änderung der Klassifizierung (incl. Ablaufdatum der Klassifizierung) bis zum 30.09.2017 erfolgt, ist ein neuer Nachweis zu beantragen. Hierfür wird dann keine Gebühr erhoben, so dass grundsätzlich nur alle 4 Jahre eine Verwaltungsgebühr zu entrichten ist.

Bitte geben Sie diese Information an alle Vereine in Ihrem Landesverband weiter, so dass diese kurzfristig entsprechende Nachweise beantragen können. Die Schiedsrichter des Deutschen Schwimmverbandes werden durch mich Anfang September auf der Schiedsrichteraus-/-fortbildung des Deutschen Schwimmverbandes informiert.

Mit sportlichen Grüßen

Ingmar Hahn
Gemeinde Evessen